Sicherheit
Bei Procraft stehen die Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer Produkte für Radfahrerinnen und Radfahrer an erster Stelle. Wir setzen auf höchste Qualität und bieten daher auf alle Procraft-Produkte eine Garantie von mindestens 5 Jahren - als Zeichen unseres Vertrauens und zur Absicherung unserer Kundinnen und Kunden. Unsere Produkte durchlaufen intensive Tests nach der EFBE TRI-TEST®-Methode, einem führenden Prüfverfahren, das weit über die gängigen ISO-Normen hinausgeht. Durch diese umfassende Qualitätsprüfung garantieren wir ein erstklassiges Produkterlebnis und eine lange Lebensdauer unserer Komponenten. Mit unserer erweiterten Herstellergarantie von 5 Jahren bieten wir eine Absicherung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Sollte dennoch ein Problem auftreten, sorgen wir für eine schnelle Lösung. Für ausgewählte Produkte wie Gepäckträger bieten wir sogar eine erweiterte Garantie von 10 Jahren - für noch mehr Sicherheit und Zufriedenheit.
Garantie
Garantiebestimmungen
Während der ersten 2 Jahre gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Diese Regelung betrifft nur Staaten, die die EU-Vorlage ratifiziert haben. Verschleißteile unterliegen einer natürlichen Abnutzung, abhängig vom Gebrauch und äußeren Bedingungen. Darüber hinaus gewähren wir auf PROCRAFT Bauteile, ausgenommen Verschleißteile, eine Hersteller-Garantie (ab Verkaufsdatum an den Erstkäufer) von 5 Jahren auf Material und Fertigung.
Sollten Mängel auftreten, wenden Sie sich an unseren PROCRAFT Service per Kontaktformular. Im Garantiefall behält es sich die MERIDA & CENTURION Germany GmbH vor, das jeweilig aktuelle Nachfolgemodell in der verfügbaren Farbstellung zu liefern, bei Nichtverfügbarkeit das jeweilig höherwertige Modell. Montage- bzw. Umbaukosten sowie etwaiges Zubehör werden im Garantiefall nicht erstattet. Die Hersteller-Garantie gilt nur für den Erstkäufer unter Vorlage des Kunden-Kaufbelegs mit Kaufdatum und Modellbezeichnung.
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Garantiegebers (Herstellers) für sein Produkt. Diese ist nicht mit gesetzlichen Gewährleistungen zu verwechseln. Da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung handelt, haben Hersteller Gestaltungsfreiheit. Daher können die Garantieleistungen von Hersteller zu Hersteller variieren.
Die gesetzliche Definition eines Sachmangels bestimmt, wann und unter welchen Umständen eine Kaufsache mangelhaft ist und ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden kann. Das deutsche Gewährleistungsrecht regelt die Arten von Ansprüchen, die du als Käufer gegenüber einem Händler geltend machen kannst. Grundsätzlich besteht immer ein Anspruch auf Nacherfüllung, was bedeutet, dass dem Händler Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben werden muss. Um diesen Zweck erfüllen zu können, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer/Hersteller die Kaufsache zur Nacherfüllung (z.B. Reparatur) zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich hast du als Käufer 24 Monate Gewährleistungsanspruch ab Übergabe der Kaufsache. Während der ersten 12 Monate liegt die Beweislast für Sachmängel beim Hersteller/Inverkehrbringer. Das heißt, er muss nachweisen, dass das Produkt am Tag des Verkaufs in einwandfreiem Zustand war. Nach diesen 12 Monaten musst du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Außerdem muss nachvollziehbar begründet werden, warum die Reklamation so lange gedauert hat.
Eine besondere Bedeutung kommt der Gewährleistung bei Verschleißteilen zu. Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie! Bei normalem Verschleiß übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistungspflicht. Denn Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn sie durch den Gebrauch beschädigt wurden. Verschleißteile haben eine unterschiedliche Lebensdauer, die von der Intensität der Beanspruchung, der Wartung und der allgemeinen Pflege abhängt. Verschleißteile sind Akkus, Buchsen, Dichtungen und Lager, Steuersatz, Griffe, Lenkerbänder, Sattel, versenkbare Sattelstützen u.v.m.